Entschädigung für Flüge mit Jet2.com

Flug mit Jet2.com ab Europa verspätet, annulliert oder überbucht? Entschädigung bis zu 600 €

Jet2.com bedient Europa und den Mittelmeerraum über ihr Drehkreuz Leeds und ist eine britische Ferienfluggesellschaft. Wichtig: Da Jet2.com keine EU-Fluggesellschaft ist, deckt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur Flüge von Jet2.com ab einem Flughafen in der EU oder im Vereinigten Königreich ab (zum Beispiel Paris oder Palma nach Leeds). Ein Flug, der aus einem Drittstaat in der EU ankommt, ist nicht abgedeckt. VolClaim prüft kostenlos die Richtung Ihres Flugs und Ihren Anspruch und übernimmt anschließend Ihre gesamte Reklamation. Sie strecken nichts vor und zahlen nur, wenn wir Ihre Entschädigung erzielen.

✓0 €, wenn keine Entschädigung erzielt wird
✓25 % Provision, von Anfang an klar ausgewiesen (inkl. MwSt.)
✓Auf Grundlage des europäischen Rechts (EU261 / UK261)

Mögliche Entschädigung

250 € – 600 €
Je nach Flugstrecke — Artikel 7, Verordnung (EG) Nr. 261/2004 — nur Flüge ab der EU/UK

✓ Inhalt geprüft von der Redaktion von VolClaim · Letzte Prüfung des Reklamationskanals von Jet2.com: 25. September 2026 · Quellen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004, UK261, offizieller Reklamationskanal von Jet2.com

In welchen Fällen können Sie von Jet2.com eine Entschädigung fordern?

Diese Gründe gelten für Flüge mit Jet2.com ab einem Flughafen in der EU oder im Vereinigten Königreich.

Verspätung

Flug mit Jet2.com mit 3 Std. oder mehr Verspätung bei der Ankunft

Bei einem Flug ab der EU/UK, unabhängig von der von Jet2.com angegebenen Ursache, außer bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen.

Annullierung

Flug mit Jet2.com annulliert

Insbesondere wenn Ihnen die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde, ohne dass Jet2.com eine zufriedenstellende anderweitige Beförderung angeboten hat.

Überbuchung

Nichtbeförderung durch Jet2.com

Wenn Jet2.com Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert hat, obwohl Sie eine gültige Buchung hatten und sich rechtzeitig eingefunden haben.

Flugrichtung

Prüfen Sie die Richtung Ihrer Reise

Paris → Leeds: abgedeckt durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Leeds → Paris: nicht abgedeckt, da Jet2.com keine EU-Fluggesellschaft ist. VolClaim prüft diesen Punkt vor allem anderen.

Entschädigungstabelle für Jet2.com nach Flugstrecke

FlugstreckeMindest­verspätung bei der AnkunftEntschä­digung
Bis 1.500 km3 Stunden250 €
EU-interne Flüge über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km3 Stunden400 €
Über 3.500 km (außer EU-interne Flüge)Von 3 Std. bis unter 4 Stunden300 €
Über 3.500 km (außer EU-interne Flüge)4 Stunden oder mehr600 €

Tabelle gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, anwendbar auf Flüge mit Jet2.com, die unter die europäischen Vorschriften fallen (siehe Bedingungen oben).

Entschädigung von Jet2.com: unsere Ratgeber zur Reklamation

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Häufige Fragen zu Reklamationen bei Jet2.com

Gibt ein verspäteter Flug mit Jet2.com immer Anspruch auf Entschädigung?

Nein, nicht immer. Jet2.com ist keine EU-Fluggesellschaft. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für Ihren Flug mit Jet2.com nur, wenn er von einem Flughafen in der EU (oder im Vereinigten Königreich für UK261) startet — zum Beispiel Paris–Dubai. Ein Flug von Jet2.com, der aus einem Drittstaat in der EU ankommt, etwa Dubai–Paris, ist dagegen nicht von dieser Verordnung abgedeckt. VolClaim prüft die genaue Richtung Ihres Flugs, bevor Ihr Anspruch bestätigt wird.

Kann Jet2.com die Zahlung der Entschädigung verweigern?

Jet2.com kann sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen (extremes Wetter, Fluglotsenstreik, Sicherheitsrisiko), um die Zahlung bei einem ansonsten anspruchsberechtigten Flug zu verweigern. Bei den uns anvertrauten Fällen prüft VolClaim, ob dieser Grund tatsächlich berechtigt ist, bevor die Antwort der Fluggesellschaft angefochten wird.

Wie kontaktiert VolClaim Jet2.com wegen meiner Forderung?

VolClaim reicht Ihren Fall über die offizielle Seite « Delays and cancellations » auf jet2.com ein, niemals über eine allgemeine oder erratene E-Mail-Adresse, was verlorene Fälle vermeidet und die Bearbeitung beschleunigt.

Wie reklamiere ich bei Jet2.com einen verspäteten oder annullierten Flug?

Am einfachsten ist es, uns Ihren Fall von Anfang an anzuvertrauen: VolClaim prüft kostenlos, ob Ihr Flug mit Jet2.com anspruchsberechtigt ist, bereitet die Reklamation mit den nötigen Unterlagen vor, reicht sie über den offiziellen Kanal der Fluggesellschaft ein und verfolgt sie bis zur Zahlung. Keine Vorauskosten: 25 % inkl. MwSt. nur im Erfolgsfall. Wird ein Gerichtsverfahren erforderlich, beträgt unsere Gesamtprovision höchstens 50 % inkl. MwSt. Sie deckt sämtliche Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Anwalt, Gerichtsvollzieher) ab, die wir vorstrecken und tragen. Bleibt das Verfahren erfolglos, zahlen Sie nichts. Die der Fluggesellschaft auferlegten Verfahrenskosten (Prozesskosten, Artikel 700) stehen uns zu.

Erstattung oder Entschädigung bei Jet2.com: Was ist der Unterschied?

Die Erstattung entspricht dem Preis des nicht genutzten Tickets: Sie ist geschuldet, wenn der Flug annulliert wird oder wenn Sie nach einer Verspätung von 5 Stunden oder mehr auf die Reise verzichten. Die Entschädigung ist ein Pauschalbetrag von 250 bis 600 € je nach Entfernung, geschuldet bei kurzfristiger Annullierung, bei einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr oder bei Nichtbeförderung, außer bei außergewöhnlichen Umständen. Bei einer Annullierung können beide kumuliert werden. Unseren Ratgeber Erstattung oder Entschädigung lesen.

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