Entschädigung für Flüge mit Twin Jet

Flug mit Twin Jet verspätet, annulliert oder überbucht? Entschädigung bis zu 600 €

Französische Regionalfluggesellschaft mit Sitz in Aix-en-Provence, bedient Regionalverbindungen in Frankreich und Europa. Die Flüge von {A} ab der EU oder in die EU, wenn {A} die ausführende Fluggesellschaft ist, sind von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt. VolClaim prüft kostenlos Ihren Anspruch und übernimmt Ihre gesamte Reklamation bei Twin Jet. Sie strecken nichts vor und zahlen nur, wenn wir Ihre Entschädigung erzielen.

✓0 €, wenn keine Entschädigung erzielt wird
✓25 % Provision, von Anfang an klar ausgewiesen (inkl. MwSt.)
✓Auf Grundlage des europäischen Rechts (EU261 / UK261)

Mögliche Entschädigung

250 € – 600 €
Je nach Flugstrecke — Artikel 7, Verordnung (EG) Nr. 261/2004

✓ Inhalt geprüft von der Redaktion von VolClaim · Letzte Prüfung des Reklamationskanals von Twin Jet: 25. September 2026 · Quellen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004, UK261, offizieller Reklamationskanal von Twin Jet

In welchen Fällen können Sie von Twin Jet eine Entschädigung fordern?

Verspätung

Flug mit Twin Jet mit 3 Std. oder mehr Verspätung bei der Ankunft

Unabhängig von der von Twin Jet angegebenen Ursache, außer bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen (extremes Wetter, Fluglotsenstreik, Sicherheitsrisiko).

Annullierung

Flug mit Twin Jet annulliert

Insbesondere wenn Ihnen die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde, ohne dass Twin Jet eine zufriedenstellende anderweitige Beförderung angeboten hat.

Überbuchung

Nichtbeförderung durch Twin Jet

Wenn Twin Jet Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert hat, obwohl Sie eine gültige Buchung hatten und sich rechtzeitig eingefunden haben.

Anschlussflug

Anschlussflug mit Twin Jet verpasst

Wenn Sie wegen der Verspätung eines ersten Flugs mit Twin Jet einen auf einem einzigen Ticket gebuchten Anschlussflug verpassen und dadurch insgesamt 3 Std. oder mehr Verspätung haben.

Entschädigungstabelle für Twin Jet nach Flugstrecke

FlugstreckeMindest­verspätung bei der AnkunftEntschä­digung
Bis 1.500 km3 Stunden250 €
EU-interne Flüge über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km3 Stunden400 €
Über 3.500 km (außer EU-interne Flüge)Von 3 Std. bis unter 4 Stunden300 €
Über 3.500 km (außer EU-interne Flüge)4 Stunden oder mehr600 €

Tabelle gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, anwendbar auf Flüge mit Twin Jet, die unter die europäischen Vorschriften fallen (siehe Bedingungen oben).

Entschädigung von Twin Jet: unsere Ratgeber zur Reklamation

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Häufige Fragen zu Reklamationen bei Twin Jet

Habe ich bei mehr als 3 Std. Verspätung meines Flugs mit Twin Jet Anspruch auf Entschädigung?

Ja, wenn der Flug mit Twin Jet unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Abflug in der EU oder Ankunft in der EU mit Twin Jet als ausführender Fluggesellschaft) oder unter UK261 fällt, gibt eine Ankunftsverspätung von 3 Std. oder mehr Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 € je nach Entfernung, außer bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen.

Kann Twin Jet die Zahlung der Entschädigung verweigern?

Twin Jet kann sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen (extremes Wetter, Fluglotsenstreik, Sicherheitsrisiko), um die Zahlung zu verweigern. Bei den uns anvertrauten Fällen prüft VolClaim, ob dieser Grund tatsächlich berechtigt ist, bevor die Antwort der Fluggesellschaft angefochten wird.

Wie kontaktiert VolClaim Twin Jet wegen meiner Forderung?

VolClaim reicht Ihren Fall über die offizielle Kontaktseite von twinjet.fr ein, niemals über eine allgemeine oder erratene E-Mail-Adresse, was verlorene Fälle vermeidet und die Bearbeitung beschleunigt.

Wie reklamiere ich bei Twin Jet einen verspäteten oder annullierten Flug?

Am einfachsten ist es, uns Ihren Fall von Anfang an anzuvertrauen: VolClaim prüft kostenlos, ob Ihr Flug mit Twin Jet anspruchsberechtigt ist, bereitet die Reklamation mit den nötigen Unterlagen vor, reicht sie über den offiziellen Kanal der Fluggesellschaft ein und verfolgt sie bis zur Zahlung. Keine Vorauskosten: 25 % inkl. MwSt. nur im Erfolgsfall. Wird ein Gerichtsverfahren erforderlich, beträgt unsere Gesamtprovision höchstens 50 % inkl. MwSt. Sie deckt sämtliche Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Anwalt, Gerichtsvollzieher) ab, die wir vorstrecken und tragen. Bleibt das Verfahren erfolglos, zahlen Sie nichts. Die der Fluggesellschaft auferlegten Verfahrenskosten (Prozesskosten, Artikel 700) stehen uns zu.

Erstattung oder Entschädigung bei Twin Jet: Was ist der Unterschied?

Die Erstattung entspricht dem Preis des nicht genutzten Tickets: Sie ist geschuldet, wenn der Flug annulliert wird oder wenn Sie nach einer Verspätung von 5 Stunden oder mehr auf die Reise verzichten. Die Entschädigung ist ein Pauschalbetrag von 250 bis 600 € je nach Entfernung, geschuldet bei kurzfristiger Annullierung, bei einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr oder bei Nichtbeförderung, außer bei außergewöhnlichen Umständen. Bei einer Annullierung können beide kumuliert werden. Unseren Ratgeber Erstattung oder Entschädigung lesen.

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